Fragen über Fragen, hier gibt's die Antworten.

    FAQ zur Förderung

    Ihre Fragen und Antworten an einem Ort gesammelt.

    WANN ERHALTE ICH EINEN FÖRDERBESCHEID?

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum und Vollständigkeit der Unterlagen. Sie erhalten natürlich eine Eingangsbestätigung. Sobald die eingegangenen Unterlagen geprüft sind und noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird der Förderbescheid erstellt und verschickt.


    WANN Wird DEr FÖRDERzuschuss AUSGEZAHLT?

    Die einmalige Auszahlung der gesamten Zuwendugssumme erfolgt, nachdem die Maßnahme erfolgreich beendet wurde, alle notwendigen Verwendungsnachweise vorliegen und die Nachweise ohne Beanstandung geprüft wurde. 


    Welche Nachweise müssen erbracht werden?

     Nach Beendigung der Maßnahme sind folgende Unterlagen schriftlich oder elektronisch vorzulegen:

    • Kopie der Originalrechnung
    • Nachweis über die Zeitwertgarantie des Batteriespeichers
    •  Bestätigung über die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme durch eine geeignete Fachkraft

    • Die Gemeinde Niestetal behält sich vor weitere Belege einreichen zu lassen und die Anlage vor Ort zu besichtigen

    In welchem zeitraum darf ich die Förderung in Anspruch nehmen?

    Die Förderung gilt lediglich für Maßnahmen, die im Kalenderjahr 2023 erworben und Betriebsbereit umgesetzt wurden.  

    Es können nur Installationsvorhaben gefördert werden, die im Jahr der Antragsstellung begonnen worden sind. Sollte die beantragte und genehmigte Anlage auf Grund von nachzuweisenden Lieferschwierigkeiten seitens der Herstellerfirmen oder durch Installationsschwierigkeiten seitens des Installateurs im Jahr der Beantragung nicht mehr in Betrieb genommen werden, so kann vorbehaltlich bereitgestellter Haushaltsmittel die Auszahlung der Förderung im darauffolgenden Jahr ohne erneute Antragstellung des Zuwendungsempfängers durch die Gemeinde Niestetal erfolgen.


    Was ist ein Privathaus?

    Privathäuser sind Gebäude im Eigentum (oder Sondereigentum) natürlicher Personen, die  nicht mehr als 20 % gewerblich genutzt werden.



    Was ist ein Batteriespeicher / Batteriespeichersystem?

    Ein Batteriespeicher im Sinne dieser Richtlinie ist ein wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung in chemische Energie.
    Das 
    Batteriespeichersystem umfasst den Batteriespeicher, das Batteriemanagementsystem sowie alle zum bestimmungsgemäßen Betrieb in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage auftretenden systemtechnisch notwendigen Komponenten, die nicht auch in gleicher Weise bei der Investition und dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage nötig sind.


    Was ist ein BALKONKRAFTWERK?

    Solaranlagen können auch in Form einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonkraftwerk) im deutschen Stromnetz betrieben werden. Dabei kann der Betreiber grundsätzlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie Betreiber von anderen Solaranlagen in der Leistungsgröße. Es sind grundsätzlich auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten einzuhalten.

    Balkonkraftwerke werden in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen und bestehen aus:

    • einem oder wenigen PV-Modulen und
    • einem Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt

    Wann ist vorhabenbeginn?

    Als Vorhabenbeginn gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort.
    Die Planung der Maßnahme, die Beantragung und Bewilligung der erforderlichen Genehmigungen sowie der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages gelten nicht als Beginn des Vorhabens.


    Was ist eine geeignete Fachkraft?

    Eine geeignete Fachkraft ist eine beim Netzbetreiber eingetragene Elektroinstallateurin beziehungsweise ein eingetragener Elektroinstallateur beziehungsweise Elektrofachbetrieb.


    An wen kann ich mich bei fragen noch wenden?

    Melden Sie sich einfach bei unserer Förderstelle:


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