Sanierungsgebiet bringt Vorteile für Hauseigentümer
Finanzielle Unterstützung und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten: Hauseigentümer haben eine Reihe von Vorteilen, wenn ihre Immobilie in einem Sanierungsgebiet steht. Ein solches Gebiet hat die Gemeinde Niestetal in Sandershausen ausgewiesen. Wichtig: Jeder, der in diesem Gebiet etwas an seinem Gebäude oder seinem Grundstück verändern möchte, muss vorher bei der Gemeinde eine sanierungsrechtliche Genehmigung einholen. Dies gilt auch für Verträge wie Miet- und Pachtverträge oder schuldrechtliche Vereinbarungen.
Kleine und möglichst barrierearme Wohnungen mit geringem Energiebedarf werden in den kommenden Jahren zunehmend gefragt sein – auch in Niestetal. Die Gemeinde steht vor großen städtebaulichen Herausforderungen, denn die Nachfrage nach Wohnungen wird sich aufgrund des demografischen Wandels stark verändern. Der Gebäudebestand in Niestetal entspricht den künftigen Anforderungen jedoch nur teilweise: Viele Gebäuden sind stark sanierungsbedürftig. Das kann teuer werden: Oft übersteigen die Kosten die finanziellen Möglichkeiten der Hauseigentümer.
Eigentümer können ab sofort noch mehr Förderprogramme nutzen
Mit Blick darauf haben die Gemeindevertreter zwei große Förderprogramme für Niestetal erschlossen: die Energetische Sanierung, ein Förderprogramm der KfW-Bank, und das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, früher „Stadtumbau in Hessen“ der WI-Bank.
Zudem hat das Gemeindeparlament den Weg für einen weiteren Fördertopf freigemacht:
- Anreizförderung im Sanierungsgebiet, Ortskern Sandershausen
Mit diesem Programm unterstützt das Land Hessen und der Bund im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ private Baumaßnahmen an Gebäuden oder im Wohnumfeld, wie beispielsweise den Umbau einer Treppe zu einer rollstuhlgerechten Rampe. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Die Voraussetzung für Hauseigentümer Zuschüsse für die Gebäudesanierung im Ortskern Sandershausen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zu erhalten, hat die Gemeinde im Dezember 2016 mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes geschaffen.
Verschenken Sie kein Geld! Stellen Sie rechtzeitig Anträge
Wer die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen oder eventuell sogar Fördermittel erhalten möchte, muss bestimmte Verfahrensregeln einhalten und Genehmigungspflichten beachten. Eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ist nicht möglich – und es gibt auch keine Förderung, wenn Sie eine Maßnahme schon begonnen haben. Sprechen Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vorher an. Wir unterstützen Sie dabei, die Fördermittel zu beantragen.
Kontaktpersonen:
Ingolf
Linke
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Tel.: montags 0561 5202-232, sonst Tel, 0561 1001-1352, e-mail:
und
Julia Lindemann
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
Tel. 0561 1001-1379, e-mail:
- Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Ortskern Sandershausen“ finden Sie hier.
- Die Begründung zur Notwendigkeit des Sanierungsrechts sowie die Auswertung der schriftlichen Eigentümerbefragung zur Sanierungsgebietsausweisung können Sie hier einsehen.
- Mieter müssen durch die Sanierung
keine Nachteile befürchten. Sie sind vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen nach einer Sanierung
geschützt, weitere Informationen finden Sie hier.