Niestetal Grün-Sozial-Smart
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niestetal hat am 20. Mai 2021 neue Mittel zur Förderung privater Investitionen in Stromspeicher für Photovoltaikanlagen in Privathäusern freigegeben. Die Auszahlung der gemeindlichen Förderung kann erst nach der Genehmigung des Haushaltes erfolgen. Voraussichtlich können die Zahlungen ab Juli 2023 erfolgen.
Die Maßnahmen sind Teil des Zukunftsplans KLIMA 35, um Niestetal bis zum Jahr 2035 in eine CO²-neutrale Kommune zu wandeln. Für das Jahr 2023 stehen noch etwa 5.250 Euro Fördermittel zur Verfügung. Allen, die noch einen Förderantrag stellen möchten empfehlen
wir daher dies möglichst zeitnah zu tun. Der Fördertopf könnte vielleicht schon in den nächsten Wochen erschöpft sein.
Zusätzlich zu den Stromspeichern, hat die Gemeindevertretung im März 2023 ein
Förderprogramm für Balkonkraftwerke beschlossen.
Das Förderprogramme werden somit eine erfolgreiche Maßnahme für das Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Niestetal darstellen und einen weiteren Grundstein für die anvisierte Energiewende in den 2030er Jahren legen.
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75,00 € Zuschuss pro Haushalt für Balkonkraftwerk
Mit Beschluss vom 30.03.2023 haben die
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinde Niestetal im
Haushaltsplan 2023 für Balkonkraftwerke insgesamt 5.000,00 € bereitgestellt.
Mit 75,00 € wird ein Balkonkraftwerk pro Haushalt bezuschusst.
Ein Förderantrag muss nicht gestellt werden
Nach Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen:
- Foto der Balkon-PV-Anlage, Balkonkraftwerk nach der Installation, das Gebäude / der Aufstellort sollte erkennbar sein
- Rechnung der Balkon-PV-Anlage
- Bankverbindung (IBAN)
Hinweise:
- Der Zuschuss beträgt 75,00 € pro Balkonkraftwerk und ist auf eine Maßnahme pro Haushalt beschränkt.
- Der/die Antragstellende muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde Niestetal haben.
- Der Aufstellort der Anlage muss sich innerhalb der Gemeinde Niestetal befinden.
- Der Förderzeitraum für das Jahr 2023 ist vom 31.03.2023-31.12.2023. Entscheidend ist hier das Lieferdatum.
- Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
- Ein Balkonkraftwerk muss, wie jede andere Stromerzeugungsanlage auch, beim zuständigen Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Die Auszahlung der gemeindlichen Förderung kann erst nach der Genehmigung des Haushaltes erfolgen. Voraussichtlich können die Zahlungen ab Juli 2023 erfolgen.
Kontakte für Rückfragen:
Frau Corinna Werner
Postadresse
Gebäude: RathausRoom Nr.: 2.05
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal

Aufgaben
- Buchhaltung
