Beispielbild Parkverbot @pexels-maxim-gorodnev

    Bessere Durchfahrt in der Witzenhäuser Str. durch temporäres Halteverbot

    Der Ordnungsbehördenbezirk erlässt mit dem Stichtag 26.08.2026 die Anordnung des Absoluten Haltverbotes entlang der K 4, Witzenhäuser Straße ab Hausnummer 20 bis zum Ortsausgang Heiligenrode. Die Anordnung wird zeitlich auf die Baumaßnahme „Autobahnabfahrt Kassel Ost“ beschränkt und soll bis Ende November 2026 gelten. Zwei kleine Abschnitte bleiben davon ausgenommen, jeweils ein Bereich für Parkmöglichkeiten auf jeder Seite.

    Die Vollsperrung der Autobahnabfahrt Kassel-Ost führt derzeit zu erheblichem Verdrängungsverkehr auf den Strecken Heiligenrode-Nieste-Kaufungen. Verkehrsmessungen haben eine Verdreifachung des üblichen Aufkommens festgestellt. Da im Bereich Witzenhäuser Straße von der Einmündung Lithstraße bis zum Ortsausgang regelmäßig auf der Kreisstraße geparkt wird und Lücken sich nur aus den Grundstückseinfahrten ergeben, erschwert das unter jetzigen Bedingungen den fließenden Verkehr und führt zu Stau. Unter normaler Straßenbelastung wurde das Parken bislang entlang der Witzenhäuser Str. wegen der abfallenden Straße als Verkehrsberuhigung angesehen und den Wünschen des fließenden Verkehrs auf ein Haltverbot in diesem Bereich nicht nachgegeben.

    Unter der derzeitigen Straßenbelastung führt dies jedoch zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und einer entsprechenden Beschwerdelage. Bereits vom 6. bis 9. August wurde kurzfristig ein beidseitiges Haltverbot eingerichtet, das die Situation wesentlich entspannte. In dieser Zeit fand ein internationales Reitturnier in Kaufungen statt, mit einem außergewöhnlich starken Besuchsaufkommen.

    Nun wurde die Beibehaltung des Haltverbotes bei dem zuständigen Dezernat des Regierungspräsidiums eingereicht. Für die Anordnung eines temporären Haltverbotes wurde Zustimmung signalisiert und am 21.8.2026 das Anhörverfahren durchgeführt. Die beteiligten Behörden haben der temporären Anordnung schließlich zugestimmt. Daher ergeht nun die Anordnung des Absoluten Haltverbotes für den Streckenabschnitt bis zum 30. November 2026.

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