Entsprechend dieser Verfügung ist das Verwenden, insbesondere das Zünden von Feuerwerkskörpern am 31.12.2020 und am 01.01.2021 im gesamten öffentlichen Raum des Landkreises untersagt.
Wir bitten um dringende Beachtung dieser Regelungen.
Den gesamten Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier:
Pressemitteilung des Gemeinsamen Ordnungspolizeibezirks zum Böllerverbot: