Böllerverbot vom 31.12.2020 bis 01.01.2021

    Mit Datum vom 23. Dezember 2020 hat der Kreisausschuss des Landkreises Kassel eine Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Kassel erlassen.

    Entsprechend dieser Verfügung ist das Verwenden, insbesondere das Zünden von Feuerwerkskörpern am 31.12.2020 und am 01.01.2021 im gesamten öffentlichen Raum des Landkreises untersagt.

    Wir bitten um dringende Beachtung dieser Regelungen.

    Den gesamten Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier:

    https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/2020-12-23-Allgemeinverfuegung-Coronavirus-Silvester-Feuerwerk-7-20.pdf

    Pressemitteilung des Gemeinsamen Ordnungspolizeibezirks zum Böllerverbot:

    Feuerwerk zu Silvester verboten

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