Beispielbild zur Wahl einer Schiedsperson.

    Aufruf zur Wahl einer Schiedsperson und deren Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk Niestetal

    In dem Schiedsamtsbezirk Niestetal ist das Amt einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Nach § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) sind diese Wahlen öffentlich bekannt zu machen und wir fordern hiermit zur Kandidatur auf.

     

    Die Eignung für das Schiedsamt ergibt sich aus dem nachfolgend aufgeführten Auszug des § 3 HSchAG:

     
    (1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

    (2) Das Amt kann nicht bekleiden,

     1.  wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

    2.  eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

    3.  wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

    4.  wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

    5.  wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

     (3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer

     1.  bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

    2.  nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;

    3.  durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.


    Zur Vorbereitung der Wahlen durch die Gemeindevertretung bitten wir um Ihre Bewerbung bis zum 12. November 2021, um eine ordnungsgemäße Ernennung durch den Herrn Präsidenten des Amtsgerichts Kassel vornehmen zu können.

     Ihre Bewerbung reichen Sie bitte schriftlich bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal unter folgender Adresse ein.

    - bis 31.Oktober 2021 an: Heiligenröder Straße 70, 34266 Niestetal

    - ab 1. November 2021 neue Adresse: Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, 34266 Niestetal

     

    Weitergehende Auskünfte erteilen Ihnen Frau Fleck oder Frau Wenig gern persönlich oder telefonisch unter 52 02-120 / 5202-116

     

    Der Gemeindevorstand der

    Gemeinde Niestetal

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