Ab dem 20.01. gilt der Landkreis als Hot-Spot, daher gelten neue 2G-Plus Regelungen.

    Umsetzung der neuen 2G-Plus Regelung im Wichtelbrunnenbad

    Seit dem 20. Januar gelten, aufgrund der anhaltenden Omikron-Welle, strengere Zugangsbeschränkungen im Wichtelbrunnenbad Niestetal. Der Eintritt ist nur unter Einhaltung der 2G-Plus Regelung möglich. Dies bedeutet, Sie müssen einen der folgenden Punkte erfüllen, um das Bad besuchen zu dürfen:

    •  Sie müssen die 1. und 2. Impfung erhalten haben und zusätzlich getestet sein
    • Sie müssen genesen und getestet sein
    • Sie haben bereits die 3. Impfung (Boosterimpfung) erhalten
    • Sie sind genesen und doppelt geimpft
    • Sie sind doppelt geimpft und genesen
    • Sie haben die erste Impfung erhalten, wurden dennoch infiziert, sind dann genesen und anschließend nochmal geimpft wurden
    • Sie sind frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
    • Sie sind frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
    • Sie sind genesen und haben sich frisch einmal impfen lassen (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

     
    Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Testheft der Schule. Kinder ab dem 6. Lebensjahr, die nicht die Grundschule besuchen, benötigen eine schriftliche Bescheinigung ihres derzeitigen Kindergartens.

     Entsprechende Nachweise sind zusammen mit einem Lichtbildausweis beim Einlass vorzulegen. 

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