⇑ / Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.
An wen muss ich mich wenden?
An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Besondere Erlaubnisse (Fahrzeug und Verkehr)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Fahrzeug und Verkehr
- Gewerbe und Wirtschaft
- Landwirtschaft und Umwelt
- Transport/Logistik (Gewerbe und Wirtschaft)
- Umwelt (Landwirtschaft und Umwelt)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Unternehmen)