Organisationsbereiche

    / Tiermedizinische/r Fachangestellte/r; Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.

    Der Beruf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik)und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.

    Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.

    An wen muss ich mich wenden?

    An die Landestierärztekammer Hessen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
    • Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.

    Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine  ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Der von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. 2 Exemplare davon werden nach der Registrierung zurückgesandt (je 1 für den Ausbilder und die Auszubildenden).
    • bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), formloser Antrag mit Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders
    • bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
    • Angaben zur Ausbildungspraxis gem. Merkblatt der Landestierärztekammer Hessen

    Welche Gebühren fallen an?

    Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.

    Datenschutzhinweis

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