⇑ / Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Um Schusswaffen besitzen zu dürfen, ist eine Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt werden. Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von den zuständigen Ansprechpartnern.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Waffenschein
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Bedürfnis zum Waffenbesitz muss vorliegen und man muss sachkundig, zuverlässig und persönlich geeignet sein
- gültiger Jagdschein
- Bundespersonalausweis bzw. vergleichbares Dokument
- Sachkundenachweis
- Bescheinigung einer schießsportlichen Vereinigung über das Bedürfnis zum Waffenerwerb Nachweis über erbrachte Schießleistungen/regelmäßige Teilnahme an Schießübungen der schießsportlichen Vereinigung
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren
- Antrag zur Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte
- Antrag zur Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer grünen Waffenbesitzkarte
- Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer grünen Waffenbesitzkarte
- Nachreichung von Anlagen