⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen
Leistungsbeschreibung
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A2, B, BE, C1 und C1E beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Detaillierte Informationen zu dem maßgeblichen Mindestalter bei den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters kommt nur dann in Betracht, wenn in Ihrer Person außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger unterscheiden und ein Warten auf das Erreichen des Mindestalters für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
- (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer
Verfahrensablauf
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Eignung anordnen.
An wen muss ich mich wenden?
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- biometrisches Lichtbild
- für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE und S:
Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest - für Klasse C1, C1E, C und CE:
Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten - für Klasse D1, D1E, D und DE:
Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0" - bei Ausnahmen vom Mindestalter bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen Stellungnahme des Kreisbauernverbandes
- ggf. Nachweise über Arbeitszeiten und Zeiten des Schulbesuches
- ggf. Nachweis über die Fahrzeiten öffentlicher Verkehrsmittel
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
94,60 € zuzüglich der Gebühren für die notwendige medizinisch psychologische Begutachtung (zu entrichten bei der Begutachtungsstelle)