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Als Verbraucher möchten Sie ohne Gefahr für Gesundheit und wirtschaftliche Interessen am Geschäftsleben teilnehmen. Der Verbraucherschutz schützt unter anderem vor Gefährdungen, die für Sie nicht erkennbar sind wie in der Lebensmittelsicherheit oder Produktsicherheit.
Leistungen
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal mittels Einsichtnahme in das zentrale Schuldnerverzeichnis
- Beschwerden über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger
- Beschwerden über unerwünschte E-Mails
- Beschwerde über unerwünschte Telefonanrufe
- Beschwerde über Werbung
- Einheitliche Behördennummer 115
- Elektrogeräte (Marktüberwachung)
- Energieversorgung
- Finanzanlagenvermittler – Anzeige nach § 21 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
- Fluglärm (Militär)
- Fluglärm - Aufwendungen für baulichen Schallschutz beantragen
- Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste
- Futtermittelkontrolle
- Geflügelproduktion
- Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)
- Gewerbebetriebe und Industrieanlagen - Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigung und Gerüche
- Kanalstörung
- Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl
- Lebensmittel (Marktüberwachung)
- Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde
- Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste
- Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Mess- und Eichwesen
- Phishing-Mails melden
- Plakatierungen
- Preisüberwachung
- Rauchwarnmelder – Einbaupflicht
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Banken stellen
- Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle für private Bausparkassen stellen
- Speisen und Getränke in der Gastronomie
- Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
- Verbraucherinformationsgesetz
- Verbraucherschutz