Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.

    Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.

    In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
    Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:

    • Beschränkungen der baulichen Nutzung
    • Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
    • Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
    • Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
       

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
     

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden ( oder Bürgertelefon 0800 - 8620730).

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.