Dienstleistungen von A - Z

    / Forschung und Entwicklung / Patente und geistiges Eigentum / Kartellrecht, Landeskartellbehörde

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie

    • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
    • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

    dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine, formlos

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

    Bemerkungen

    Weitere Informationen:

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