Dienstleistungen von A - Z

    / Arbeitgeber sein / Arbeitssicherheit / Fahrpersonal, Lenkzeitüberwachung

    Leistungsbeschreibung

    Die Sicherheit im Straßenverkehr ist, nicht zuletzt wegen des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens auf unseren Straßen, ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Anforderungen an das Verhalten und das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu stellen. So führen die immer weiter steigenden Fahrleistungen gerade auch im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung wie des Güterfern- und -nahverkehrs zu immer stärkeren Belastungen der betreffenden Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Fahrzeug. Um den Gesundheitsschutz dieser Fahrer und damit auch ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, existieren internationale und nationale Regelungen.

    Zu nennen sind hier das Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), mehrere Verordnungen der EU und nationale Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

    Gegenstand dieser Regelungen sind beispielsweise

    • die Beschränkung der Lenkzeiten
    • die einzuhaltenden Lenkzeitunterbrechungen (Pausen)
    • ausreichende Ruhezeiten
    • die zur Überprüfung dieser Vorgaben einzuhaltenden technischen (Arbeitszeitnachweise) und organisatorischen (Aufbewahrungsfristen) Anforderungen an Fahrer und deren Arbeitgeber

    Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften oder Ausnahmeregelungen.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    an das zuständige Regierungspräsidium

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Fahrpersonalrecht (welche Lenk- und Ruhezeiten sind zu beachten; welche weitergehenden Verpflichtungen bestehen für Fahrer und/oder Unternehmen; welche Folgen kann die Nichtbeachtung dieser Vorgaben haben) können Sie im Internetauftritt des Bundesamtes für Güterverkehr erhalten.

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