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    / Ausweise und Dokumente / Urkunden und Bescheinigungen / Pflegemedaille des Landes Hessen

    Leistungsbeschreibung

    Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

    Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Entgegennahme von Anregungen zur Verleihung der Pflegemedaille des Landes Hessen, Stellungnahme und Weiterleitung an das Sozialministerium.

    An wen muss ich mich wenden?

    Ein Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich ist formlos an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten.
    Von dort wird der Vorschlag mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Aufsicht und Ordnung - Fachdienst Kommunalaufsicht / Wahlen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der Pflegebedürftigen beinhalten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Die Anregung ist grundsätzlich formlos möglich. Anschließend wird ein einfacher Fragebogen übersandt, der jedoch auch bereits vorher für die Anregung angefordert werden kann.

    Rechtsgrundlage

    Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009.

    Was sollte ich noch wissen?

    Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

    Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Die Ausübung der Pflege soll zum Vorschlagszeitpunkt für die Ehrung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben.

    Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

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