Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze

    Leistungsbeschreibung

    Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:

    • Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
    • Jugend- und Auszubildendenversammlungen
    • Betriebliche Informationsveranstaltungen
    • Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
    • Betriebsärztliche Untersuchungen

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".

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