Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung in einer Tagesstätte

    Leistungsbeschreibung

    Tagestätten bieten ein tagesstrukturierendes Angebot für Menschen mit seelischer Behinderung an, dessen Ziel die soziale Eingliederung in die Gesellschaft durch konkrete Förderung, Begleitung und Unterstützung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung ist.

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich  Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung einzureichen.
    Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell notwendige Unterlagen angefordert.

    Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

    Rechtsgrundlage

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 - 60 SGB XII

    Was sollte ich noch wissen?

    Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II können im Regelfall aufgrund bestehender Erwerbsfähigkeit nicht in einer Tagesstätte betreut werden; bei Antragstellung erfolgt eine Information an die zuständige Agentur für Arbeit, die ARGE oder optierende Kommune, um den beruflichen Rehabilitationsbedarf zu klären.

    Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.lwv-hessen.de

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