Dienstleistungen von A - Z

    / Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Wohnungshilfe

    Leistungsbeschreibung

    Wohnungshilfen können geleistet werden bei Umbauten, die aufgrund der gesundheitlichen Schädigung notwendig sind (Bad, Treppenlift, Rollstuhlrampe etc.) Dies gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Wohnungen im Eigentum.

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
     

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