Dienstleistungen von A - Z

    / Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Kriegsopferfürsorge, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Leistungsbeschreibung

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen eine erstmalige Eingliederung oder eine Wiedereingliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft sicherstellen.

    Sie umfassen beispielsweise Maßnahmen zur Umschulung, Aus- und Weiterbildung ebenso wie die Finanzierung technischer Arbeitshilfen oder Eingliederungszuschüsse und andere Leistungen an Arbeitgeber. Leistungen kommen nur an Beschädigte selbst oder deren Witwen und Witwer in Betracht.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    Rechtsgrundlage

    §26, § 26a Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Was sollte ich noch wissen?

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Erziehungsbeihilfe, Krankenhilfe Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
     

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