Dienstleistungen von A - Z

    / Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Leistungsbeschreibung

    Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
    Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
     
    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.

    Informationsmaterial und Broschüren:

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