Dienstleistungen von A - Z

    / Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe

    Leistungsbeschreibung

    Menschen, die aufgrund einer Gewalttat, durch Kriegsfolgen oder Impfschaden eine körperliche, geistige oder seelische Behinderungen davongetragen haben, soll durch diese Hilfen die selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden.

    Darunter fallen Leistungen der Blindenhilfe und Leistungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Darlehen und Beihilfen zur Beschaffung größerer Hilfsmittel oder eines Kraftfahrzeugs, die Kostenübernahme bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Wohnunterstützung beim ambulant selbständigen Wohnen oder in einer Wohneinrichtung.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :

    Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
     

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.