Dienstleistungen von A - Z

    / Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Altenhilfe

    Leistungsbeschreibung

    Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. So steht die Beratung und Hilfe bei der Beschaffung einer altersgerechten Wohnung, bei der Inanspruchnahme besonderer Dienste oder der Unterstützung bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes im Vordergrund.

    Es können aber auch Geldleistungen gewährt werden, etwa für einen altersgerechten Wohnungsumbau, für Mahlzeitendienste, für Haushaltshilfen, zum Besuch von Veranstaltungen, zur Aufrechterhaltung der Verbindung zu Verwandten und Bekannten.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)


     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch, "Formanträge" zu verwenden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
     

    Datenschutzhinweis

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