Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Pflegestützpunkte (PSP)

    Leistungsbeschreibung

    Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


    Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

    Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

    Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Der Pflegestützpunkt ist da für:

    • Pflegebedürftige Menschen
    • Kinder und Erwachsene mit Behinderungen
    • Menschen, die von Behinderung und Pflegebedürftigkeit bedroht sind
    • Pflegende Angehörige

      Wir sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen.
      Wir beraten trägerneutral und kostenlos.
      Wir informieren unabhängig und verbraucherorientiert.
      Wir besuchen Sie auf Wunsch zu Hause.
      Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Pflegestützpunkt des Kreisausschusses des Landkreises Kassel und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

    Voraussetzungen

    Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Beratungsrelevante Unterlagen können mitgebracht werden

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

    Rechtsgrundlage

    § 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

    Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Neben den Öffnungszeiten sind weitere Sprechzeiten sowie Hausbesuche nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Bemerkungen

    Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

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