⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Pflegestützpunkte (PSP)
Leistungsbeschreibung
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.
Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.
Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.
Der Pflegestützpunkt ist da für:
- Pflegebedürftige Menschen
- Kinder und Erwachsene mit Behinderungen
- Menschen, die von Behinderung und Pflegebedürftigkeit bedroht sind
- Pflegende Angehörige
Wir sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen.
Wir beraten trägerneutral und kostenlos.
Wir informieren unabhängig und verbraucherorientiert.
Wir besuchen Sie auf Wunsch zu Hause.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
- Beratungsrelevante Unterlagen können mitgebracht werden
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Was sollte ich noch wissen?
Neben den Öffnungszeiten sind weitere Sprechzeiten sowie Hausbesuche nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bemerkungen
Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter