⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
Leistungsbeschreibung
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages
Rechtsgrundlage
- § 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch
- § 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt gründen".
- Publikationen zum Thema Schwerbehinderungen finden sich auf den Web-Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen – Integrationsamt
- (Landeswohlfahrtsverband Hessen) Landeswohlfahrtsverband Hessen
- (Integrationsamt LWV Hessen) Themenseite "Unterstützt gründen"