⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
- Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
- Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
- Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
- Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
- Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
- Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste
- Integrationsfachdienst
- (Landeswohlfahrtsverband Hessen) Faltblatt "Integrationsfachdienste"
- Integrationsamt LWV Hessen