Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen

    Leistungsbeschreibung

    Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:

    • Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
    • Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
    • Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
    • Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
    • Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
    • Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
    • Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
       

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Siehe dazu auch  Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste

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