Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung

    Leistungsbeschreibung

    Beamte und Selbständige erhalten die Leistungen vom Integrationsamt, gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen der Wohnungshilfe vom Rehabilitationsträger
    (z. B. Renten-, Unfall-, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit). Gefördert werden zur Sicherstellung der Mobilität auch Umbauten am oder im Haus, die erforderlich sind, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erreichen können.
    Das können z. B. sein:

    • Rampe zum Hauseingang
    • Hebebühne
    • Aufzug
    • Treppenlift.

    Gefördert wird auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist aber, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des schwerbehinderten Menschen steht. Auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes muss sich verbessern.

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.