Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)

    Leistungsbeschreibung

    Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

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