Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)

    Leistungsbeschreibung

    Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.

    Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
    § 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.

    Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.

    Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.

    Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
     

    An wen muss ich mich wenden?

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.