Dienstleistungen von A - Z

    / Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden

    Leistungsbeschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes  tätig werden.

    Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer  Hessen.

    Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen  bei der Kammer anzumelden.

    Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

    • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
    • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

    Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

    Verfahrensablauf

    Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.

    An wen muss ich mich wenden?

    An die Landestierärztekammer Hessen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Tierärztin oder Tierarzt
    • und im Besitz einer deutschen Approbation sein
    • oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
    • in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
    • falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes Anmeldeformular
    • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
    • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
    • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.