Dienstleistungen von A - Z

    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Zoohandel (artgeschützte Tiere), Erlaubnis

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Meldung und EG-Bescheinigung:

    An die Artenschutzbehörde (Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Regierungspräsidium.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars und berechnet sich nach der
    • Allgemeinen Verwaltungskostenordnung sowie der
    • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.

    Rechtsgrundlage

    • § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
    • Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
    • Bundesnaturschutzgesetz

    Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.