Dienstleistungen von A - Z

    / Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

    Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es gilt die

    • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
    • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
    • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

    Datenschutzhinweis

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