Dienstleistungen von A - Z

    / Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
    Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Tierschutz

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Nachweise über die Kenntnisse bzw. Sachkundenachweise
    • Antragsformulare werden auf Wunsch übersandt

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden erhoben nach

    • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
    • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

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