Dienstleistungen von A - Z

    / Buchmacher/in, Erlaubnis

    Leistungsbeschreibung

    Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.

    Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.

    Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.

    Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
    • Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.

    Rechtsgrundlage

    § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen

    Rechtsbehelf

    Klageweg vor den Verwaltungsgerichten

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