Dienstleistungen von A - Z

    / Apotheke, Betriebserlaubnis

    Leistungsbeschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

    Welche Gebühren fallen an?

    Abgabe: 1200,00 €
    Vorkasse: Nein
    (Neuerrichtung, Kauf, Übernahme)

    Abgabe: 600,00 €
    Vorkasse: Nein
    (Verlegung)

    Abgabe: 700,00 €
    Vorkasse: Nein
    (Übernahme nach Pacht)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

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