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    / Wanderlager: Anzeige

    Leistungsbeschreibung

    Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

    An wen muss ich mich wenden?

    An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Aufsicht und Ordnung - FachdienstOrdnungs- und Gewerberecht

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Die Unterlagen sind gem. der Ziffer 5 der Reisegewerbe-VwV   in zweifacher Ausfertigung einzureichen

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige

    • für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 76,00 Euro;
    • für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 11,00 - 76,00.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    61,-- €

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch für Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Ergänzend gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung Reisegewerbe-VwV

    Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

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