⇑ / Gewerbe überwachungsbedürftig
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anlagen, Waren und Stoffe (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Arbeitgeber sein (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (Arbeitgeber sein)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (Anlagen, Waren und Stoffe)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)