Dienstleistungen von A - Z

    / Lehrlingsrolle Eintragung

    Leistungsbeschreibung

    Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

    Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

    An wen muss ich mich wenden?

    An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auszubildender:
    - Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
    - Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
    - Personalausweis
    - Nachweis Ausbildungsbetrieb

    Ausbildungsbetrieb:
    - Qualifikationsnachweis Ausbilder

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

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