Dienstleistungen von A - Z

    / Hessische Qualifizierungsoffensive - Ausbildungsplatzprogramme

    Leistungsbeschreibung

    Die Qualifizierungsoffensive der Hessischen Landesregierung ist dem lebensbegleitenden Lernen im beruflichen Kontext verpflichtet. Sie verbessert Qualität, Quantität und Rahmenbedingungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Hessen.

    Die Förderung der beruflichen Erstausbildung will dazu beitragen, für alle hessischen Jugendlichen ein auswahlfähiges und qualitativ zukunftssicherndes Ausbildungsplatzangebot sicherzustellen.

    Über die nachfolgend beschriebenen Förderprogramme unterstützt das Land die Einrichtung von Ausbildungsplätzen in Betrieben:
     

    • Ausbildungsstellen-Altbewerber-Programm
      Das Altbewerberprogramm fördert Ausbildungsplätze, die mit Altbewerberinnen oder Altbewerbern besetzt werden.
       
    • Ausbildungsstellen zur Förderung des Abschlusses der Berufsausbildung.
      Gefördert werden auch Ausbildungsplätze für Auszubildende, die zuvor eine Ausbildung nach der Probezeit abgebrochen haben.
       
    • Ausbildungsstellen für Hauptschüler/innen
      Dieses Programm fördert Ausbildungsverhältnisse mit Hauptschülern.

    An wen muss ich mich wenden?

    Regierungspräsidium Kassel

    Steinweg 6

    34117 Kassel

    https://rp-kassel.hessen.de

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Antragsunterlagen sind als Download auf der Internetseite des RP Kassel eingestellt und werden dort erläutert

    Rechtsgrundlage

    Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -

    veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23/2016 vom 06.06.2016, Seite 578),

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.