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    / Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

    Leistungsbeschreibung

    Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

    Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Hinweis:

    Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Großgemeinde Niestetal

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk (GOB) in Kaufungen.

    Harald Stückrad
    Leipziger Str. 463
    34260 Kaufungen
    Tel.: 05605 802-1300
    Fax: 05605 802-291300
    Mail:  

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

    Datenschutzhinweis

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