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Leistungsbeschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk (GOB) in Kaufungen.
Harald Stückrad
Leipziger Str. 463
34260 Kaufungen
Tel.: 05605 802-1300
Fax: 05605 802-291300
Mail:
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
- Art. 90 Grundgesetz (GG)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der Straßenbaulast
- Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Straßenbaulast
- Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.