Dienstleistungen von A - Z

    / Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)

    Leistungsbeschreibung

    Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

    • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
    • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
    • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
    • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
    • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
    • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
    • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

    Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
    Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Soziales - Fachdienst Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.