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    / Schule, Ausbildung und Studium / Studium / Informationen zur Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.

    Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

    Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.

    Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.

    Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

    Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung informieren Sie sich über die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Hochschule.

    Die Anschriften der Hochschulen hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst auf seinen Internetseiten zusammengestellt. Sie können die jeweilige Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Kirchliche Hochschule anklicken und erhalten auf einen Blick die wichtigsten Adressdaten. Sie können auch direkt die Internetseiten der Hochschulen aufrufen.
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefüllter Bewerbungsantrag
    • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
    • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
    • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
    • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Abgabe eines Bewerbungsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an. Eventuell können Gebühren für Eignungsprüfungen anfallen. Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

    Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.

    Rechtsgrundlage

    Hessisches Hochschulgesetz sowie weitere einschlägige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

    Was sollte ich noch wissen?

    • Es müssen die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden.
    • Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten.
    • Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
    • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
    • In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.

    Online-Verfahren

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