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    / Recht und Verbraucherschutz / Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht / Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über seine Person angelegt hat.

    Anträge auf Akteneinsicht können Sie beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) in Berlin sowie in allen Außenstellen einreichen.

    Teilen Sie auf dem Antragsformular mit, ob Sie die Unterlagen in Berlin oder einer der Außenstellen der Behörde einsehen möchten.

    Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Ihnen die Akten auch in Kopie zuzuschicken, wenn Sie dies entsprechend auf dem Antrag vermerken.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

    Karl-Liebknecht-Straße 31/33
    10178 Berlin, Stadt

     

    Tel. : +49 30 23 24-70 00 (Dienstlich)
    Fax.: +49 30 23 24-77 99 (Dienstlich)
    E-Mail : (Dienstlich)
    Internet: https://www.bstu.de

    Öffnungszeiten:

    Persönliche Beratung:

    Mo: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Di:  08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi:  08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Do: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Fr:  08:00 - 14:00 Uhr

     

    Telefonische Beratung:

    Mo: 08:00 - 17:00 Uhr
    Di:  08:00 - 17:00 Uhr
    Mi:  08:00 - 17:00 Uhr
    Do: 08:00 - 17:00 Uhr
    Fr:  08:00 - 14:00 Uhr

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular
    • Bei Antragsübersendung per Post: Identitätsbestätigung auf dem Antrag, ausgestellt von der zuständigen Landesbehörde (z. B. Landeseinwohneramt oder Meldebehörde)
    • Bei persönlicher Antragstellung bei der Behörde: gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Welche Gebühren fallen an?

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 12 Wochen: erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden.

    Bis zur Akteneinsicht selbst muss noch eine längere Wartezeit eingeplant werden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Was sollte ich noch wissen?

    Entscheidungen im Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsverfahren werden nicht durch die BStU, sondern ausschließlich von den zuständigen Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsbehörden getroffen.

    Datenschutzhinweis

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