Dienstleistungen von A - Z

    / Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Bewilligung

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs, zum Beispiel einer Körperverletzung, einen gesundheitlichen Schaden erleiden, können Sie auf Antrag Leistungen im Hinblick auf diesen gesundheitlichen Schaden erhalten.

    In Betracht kommen Leistungen zur

    • Heil- und Krankenbehandlung,
    • fürsorgerische Leistungen
    • Renten- und
    • weitere Geldleistungen.

    Diese Leistungen orientieren sich am Grad der Folgen Ihrer gesundheitlichen Schädigung (Grad der Schädigungsfolgen) und an Ihrem Bedarf.

    Vermögensschäden oder immaterielle Schäden werden nicht ausgeglichen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schädigungen (z. B. wenn Sie eine Schlägerei angefangen haben.

    Ihnen können Leistungen versagt werden, wenn Sie als geschädigte Person nicht zur Aufklärung beitragen, etwa wenn Sie keine Anzeige erstatten.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Schriftlicher Antrag
    • falls vorhanden: Nachweise über die Gewalttat (z. B. Kopie Polizeiprotokoll / Strafanzeige), Nachweis über Gesundheitsschädigung (Arztbericht)

    Rechtsgrundlage

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