Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Frauen und Mädchen, die durch Gewalt bedroht sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. In Hessen gibt es viele spezialisierte Anlaufstellen. Es gibt Frauenberatungs- und Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene und bedrohte Frauen, Frauennotrufe, Anlaufstellen für Mädchen, ab 2017 eine Beratungsstelle für Lesben und Transfrauen, die durch häusliche Gewalt und Diskriminierung belastet sind, Opferhilfevereine, und nicht zuletzt Frauenhäuser und –schutzwohnungen, die Zuflucht für Frauen und ihre Kinder sicherstellen.

    Eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungsfolgen kann entscheidend sein, wenn es später darum geht, den Beweis für erlittene Gewalt zu bringen. Es ist möglich, zeitnah eine gerichtsfeste Dokumentation machen zu lassen und diese an gesicherter Stelle aufbewahren zu lassen. In Ost-Hessen bei der Schutzambulanz Fulda und – auch überregional – durch das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi). Das FoKoGi kann mit Hilfe eines Online-Portals, das die sichere Übermittlung von Bildern, Diagnosen und anderen sensiblen Daten möglich macht, auch aus der Entfernung die/der behandelnde Ärztin/Arzt der Gewaltbetroffenen vor Ort unterstützen. Für Opfer sexualisierter Gewalt sichert die medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigung sowohl eine sensible medizinische Versorgung als auch die gerichtsfeste Beweissicherung –mehrere Kliniken in Hessen bieten dies an.

    Darüber hinaus gibt es in Hessen auch Beratungsstellen, die Männern Beratung und Sozialtrainings zu Gewaltproblemen anbieten und mit den Frauenberatungsstellen eng zusammenarbeiten.

    Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Im Landkreis Kassel bietet der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Frauen und ihren Kinder, die von körperlicher, sexueller und/oder psychischer Gewalt bedroht sind, in Form des Frauenhauses und der Frauenberatungsstelle Schutz und Hilfe. Weitere Hilfsmöglichkeiten sind: Krisenintervention, Vermittlung an Fachstellen und andere Hilfseinrichtungen. Frauen helfen Frauen e.V., Telefon 0561-4910194

    An wen muss ich mich wenden?

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Frauenbüro Landkreis Kassel zur Erstinformation und zur Weitervermittlung

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Dokumente, wenn möglich; z.B. Ausweise/Pass, Heirats- und Geburtsurkunde, Versicherungskarte.

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Das Frauenhaus bietet kostenlose Beratung und begleitende Angebote.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Grundsätzlich entscheidet jede von Gewalt betroffene Frau selbst über die Dauer des Aufenthalts im Frauenhaus. Sie kann so lange bleiben wie nötig.

    Rechtsgrundlage

    • Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)“

    • Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

    • Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz

    • Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt  des  Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.

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