Dienstleistungen von A - Z

    / Schädlingsbekämpfung

    Leistungsbeschreibung

    Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

    Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweisen auf Schädlinge wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt der Region Kassel überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes per Bescheid angeordnet und durchgesetzt werden.
    Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung von den jeweiligen Kommunen veranlasst.

    An wen muss ich mich wenden?

    Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Gesundheitsamt Region Kassel für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
    Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten für die Anordnung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung.

    Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Seit 2007 werden   die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens für Stadt und Landkreis Kassel durch das Gesundheitsamt Region Kassel wahrgenommen.  
    Die Anordnung von örtlichen Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und sonstiger Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz ist als Aufgabe beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Fachbereich Aufsicht und Ordnung, angesiedelt.

    Datenschutzhinweis

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