Dienstleistungen von A - Z

    / Waffenbesitzkarte

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Um Schusswaffen besitzen zu dürfen, ist eine Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich.
    Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt werden. Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von den zuständigen Ansprechpartnern.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Aufsicht und Ordnung - Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht (Waffenbehörde)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • ein Bedürfnis zum Waffenbesitz muss vorliegen und man muss sachkundig, zuverlässig und persönlich geeignet sein
    • gültiger Jagdschein
    • Bundespersonalausweis bzw. vergleichbares Dokument
    • Sachkundenachweis
    • Bescheinigung einer schießsportlichen Vereinigung über das Bedürfnis zum Waffenerwerb Nachweis über erbrachte Schießleistungen/regelmäßige Teilnahme an Schießübungen der schießsportlichen Vereinigung

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

    Zugeordnete Abteilungen

    Datenschutzhinweis

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