⇑ / Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten beantragen
Leistungsbeschreibung
Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:
- Bescheinigung für Musikinstrumente,
- Bescheinigung für Wanderausstellungen,
- Musterkollektionsbescheinigung und
- Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten
sowie
- Ausnahmegenehmigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Vogelschutzrichtlinie
Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach
- dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten und
- der Art des Antrags.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung.
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Auslandsgeschäft (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Hobby und Freizeit (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Import und Export (Auslandsgeschäft)
- Klima, Natur und Arten (Umwelt und Klima)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Tierhaltung (Hobby und Freizeit)
- Umwelt und Klima (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)