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    Leistungsbeschreibung

    Für die Ausstellung des ersten Fischereischeins (siehe Leistung „Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen“) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an.

    Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

    1. Personen mit einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder Personen, die sich in einer solchen Ausbildung befinden,
    2. Personen, die bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
    3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind oder
    4. Personen, die am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben.

    Informationen darüber, wie Sie Ihren Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen, finden Sie hier:
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Kassel führt jeweils im Mai und Dezember eine Fischerprüfung durch.

    Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung sind:

    • Hauptwohnsitz im Landkreis Kassel (Ausnahmen sind möglich)
    • Mindestalter 14 Jahre (oder unmittelbar vor dem 14. Geburtstag)
    • Besuch eines Vorbereitungslehrganges zur Prüfung
    • Fristgerechte Anmeldung zur Prüfung

      Vorbereitungslehrgänge:
      Lehrgänge werden von dem Hessischen Fischereiverband unmittelbar vor den Prüfungsterminen in Kassel, Lamerden und Wolfhagen durchgeführt. Ein Lehrgang umfasst 40 Unterrichtsstunden.
      Es werden prüfungsrelevante Kenntnisse in allgemeiner und spezieller Fischkunde sowie Gewässer-, Geräte- und Gesetzeskunde vermittelt.

      Kosten: ca. 150,00 €
      Kontaktadresse:
      Verband Hessischer Fischer e.V.
      Lehrgangsleiter:
      Kassel : Udo Morgen       Tel.: 05544/940799
      Lamerden : Dieter Schunk        Tel.: 05671/500075
      Wolfhagen : Horst Ruth        Tel.: 05692/ 4961

      Anmeldung zur Prüfung:
      Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den Lehrgangsleiter des Vorbereitungslehrganges. Im Rahmen des Lehrganges werden Sie über alle Formalitäten unterrichtet. Von dort werden die notwendigen Unterlagen (siehe "Was muss ich mitbringen?") fristgerecht bei der Unteren Fischereibehörde eingereicht.

      Prüfungszulassung :
      Nach Überprüfung der formalrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen werden Sie von uns schriftlich zur Fischerprüfung zugelassen und eingeladen.

      Prüfung:
      Die Prüfung findet in Hofgeismar statt.
      Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie die Ausstellung eines Fischereischeines beantragen können.

       

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Aufsicht und Ordnung - Fachdienst Ordnung und Gewerberecht  (Untere Fischereibehörde)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung (erhältlich beim Fachbereich Aufsicht und Ordnung)
    • Aktuelles Führungszeugnis nach NB (zu beantragen beim jeweils zuständigen Ordnungsamt)
    • Nachweis über Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
    • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Es fallen folgende Gebühren an:

    • Prüfungsgebühr: 30,00 €
    • Lehrgangsgebühr: ca. 150,00 €

      Gebühr für polizeiliches Führungszeugnis: 13,00 €

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Hessisches Fischereigesetz (HFischG)
    • Verordnung über die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe   ( FischPrV HE)

    Datenschutzhinweis

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