⇑ / Häusliche Krankenpflege
Leistungsbeschreibung
Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).
Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).
Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren behandelnden Vertragsarzt, Ihre Krankenkasse, Ihre Pflegekasse oder an Ihr Sozialamt. Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungen.
Fachbereich Soziales - Fachdienst Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Behinderung
- Familie, Kinder und Jugend
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Notlagen und Opferhilfen)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Behinderung)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Wohnen und Verbrauchen)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Krankheit und Gesundheit)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Ruhestand)
- Gesundheit und Vorsorge (Bürger)
- Krankheit (Gesundheit und Vorsorge)
- Krankheit und Gesundheit
- Notlagen und Opferhilfen
- Pflege von Angehörigen (Familie, Kinder und Jugend)
- Ruhestand
- Wohnen und Verbrauchen